Im Jahre 1967 entwarf Dr. Ishikawa in Japan das erste Modell einer Infrarot-Wärme-Kabine für rein medizinisch-therapeutische Anwendungen. In Europa wurden die Infrarotstrahlen wenige Jahre später ebenfalls von Medizinern mit grossem Erfolg eingesetzt. Im Jahre 1979 sind die ersten Kabinen für den allgemeinen Gebrauch verkauft worden. Korea - das erste Produktionsland - ist auch heute ein grosser Lieferant für Kabinen. Daher gibt es sehr viele Importe von Infrarotkabinen von Fernost! Ab den 90-er Jahren haben europäische Unternehmen begonnen die Produktionen entsprechend auf den europäischen Menschentyp anzupassen.
Allgemeine Beschreibung
Die infrarote Strahlung wurde 1801 als Bestandteil des Sonnenspektrums von dem englischen Astronomen Sir William Herschel entdeckt. Sie ist eine der natürlichsten Wärmequellen, da die Evolution der Organismen im Sonnenbestrahlungsfeld stattfand. Sie wird auch als Wärmestrahlung bezeichnet, da sie die Eigenschwingung von Molekülen anregt und von Rezeptoren in der Haut als Wärme wahrgenommen wird. Die Infrarotstrahlung ist unsichtbar und wird historisch in -A, -B und -C aufgeteilt.
Infrarot-A 760 - 1400 nm
Infrarot-B 1400 - 3000 nm
Infrarot-C 3000 nm - 1 mm
Der hohe Infrarotanteil des Sonnenspektrums ist allerdings nur deshalb für den Menschen erträglich, weil die Strahlung durch die Erdatmosphäre gefiltert wird.
Die langwellige Infrarot-C-Strahlung erfährt schon in der Luft eine starke Dämpfung und wird auch von Wasser absorbiert. Infrarot-B-Strahlung wird zum grössten Teil durch Wasser absorbiert. In der Natur werden daher durch Luft und atmosphärische Feuchtigkeit Infrarot-B- und -C-Strahlung herausgefiltert oder zumindest sehr stark gedämpft.
In den obersten Hautschichten kommt Wasser in hohen Konzentrationen vor. Für eine Nutzung als Wärmequelle folgt daraus, dass Infrarot-C nur über Kontakt oder auch indirekt z.B. durch Erwärmen der Luft wirkt. Infrarot-B als Wärmequelle erwärmt im wesentlichen nur die obersten Hautschichten. Somit besitzen Infrarot-B und -C direkt eine rein oberflächliche Wirkung. Von Tiefenwirkung kann - von biophysikalischen Punkt aus - bei solcher Strahlung nicht gesprochen werden. Das in der Haut vorhandene Wasser bildet für sie eine undurchdringliche Barriere.
Infrarot-B und -C können demnach die Haut nicht durchdringen und führen durch Absorption zu massiver Hitzebelastung der Hautoberfläche. Geringe Anteile von Infrarot-B und ein großer Anteil von Infrarot-A durchdringen dagegen die Hautbarriere. Aber auch in dem grundsätzlich gut verträglichen Infrarot-A-Spektrum sind hautbelastende Absorptionsbanden bei 944 nm; 1180 nm; u. 1380 nm zu finden.
Will man für die medizinische Therapie tiefenwirksame, hautfreundliche Infrarotstrahlung zur Verfügung stellen, hat man daher grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Man findet Infarotquellen, die primär in ihrem Strahlungsspektrum keine hautbelastenden Anteile haben. Dies ist bei den meisten Infrarotlasern der Fall, da sie nur eine einzige Wellenlänge besitzen. Ihr Nachteil ist die geringe Fläche oder der hohe Preis.
2. Man filtert aus der Strahlung einer Infrarotquelle (z.B. Halogenlampe) die hautbelastenden, nur oberflächlich wirkenden Spektralanteile heraus. Der Vorteil dieser Methode liegt in der Möglichkeit einer intensiven, grossflächigen Bestrahlung.
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass tiefere medizinische Informationen nur für ausgewiesene Fachkreise zugänglich gemacht sind. Die Gesetzeslage schreibt es so vor. Fachleute kontaktieren uns bitte per Mail oder Telefon.
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Infrarotkabinen, Infrarotsaunas & Infrarotwärmekabinen sind eine seit einigen Jahren auf dem Markt angebotene Alternative zur Sauna. Sie erwärmen den Körper nicht über heisse Raumluft wie z. B. bei einer finnischen Sauna , sondern über Infrarotstrahlung, die von Infrarotstrahlern erzeugt wird.
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Sicherheitsaspekte
Grundsätzlich sind bei IR-Strahlern Einwirkungen auf Auge und Haut zu beachten:
Haut
Die Grenzwerte nach ICNIRP sind ausgelegt, um Verbrennungen der Haut zu vermeiden. Der definierte Grenzwert von 3550 W/m² gilt für eine Bestrahlungsdauer von bis zu 10 Sekunden. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass innerhalb dieser Zeitdauer durch die Schmerzempfindung sich die Person aus dem Gefahrenbereich begibt. In Infrarotkabinen und Infrarotwärmekabinen wird dieser Grenzwert nicht überschritten. Bei Annäherung an den Strahler z. B. mit dem Knie sorgt unser Schmerzempfinden automatisch für eine Wegbewegung.
Derzeit wird in verschiedenen Projekten erforscht, inwieweit eine IR-Bestrahlung zur Hautalterung beiträgt, da dieser Frequenzanteil im Gegensatz zum UV-Licht noch nicht derart weitreichend erforscht wurde. Aktuelle Ergebnisse zeigen, dass eine Bestrahlung von menschlichen Hautzellen mit IR-A Strahlung zu einer gesteigerten Expression des Enzyms Kollagenase führt, welches wiederum ein Anzeichen für eine Beteiligung an der Hautalterung sein kann (jedoch noch nicht erwiesen). Die Kombination Sonne (71%UV 29%IR) wird bei den neusten Sonnenschutzcremes berücksichtigt. Auf verwendete Infrarot A Strahler aus dem therapeutischem und Wellness-Bereich in entsprechenden Kabinen trifft dieses nicht zu (keine UV Strahlung).
Auge
Entsprechend der Eindringtiefe der Strahlung können verschiedene Teile des Auges geschädigt werden
- Netzhaut: Strahlen aus dem IR-A Frequenzbereich dringen bis zur Netzhaut vor. Eine Schädigung könnte durch Temperaturerhöhung eintreten (Netzhautablösung). Die Bestrahlungsstärke von IR-A Strahlern liegt jedoch weit unten den ICNIRP Grenzwerten. Selbst langes Hineinstarren in die Strahlungsquelle schädigt die Hornhaut nicht.
- Grauer Star (Eintrübung der Linse) bzw. Eintrübung der Hornhaut: IR-B und IR-C Strahlen sind für diese Schädigung verantwortlich. Für eine Eintrübung der Hornhaut wären so hohe Bestrahlungsstärken notwendig, die mit IR-Strahlern nicht erreicht werden können. Die Grenzwerte orientieren sich am grauen Star. Bei Bestrahlungsdauern über 15 Minuten ist der Grenzwert 100 W/m² (vgl. 500 W/m² Sonnenstrahlung mittags in südlichen Breiten). Bei Zeitdauern unter 15 Minuten ist der Grenzwert entsprechend höher. In Infrarotkabinen mit IR-C Strahlern wird bei normaler Sitzposition üblicherweise der Dauerexpositionsgrenzwert von 100 W/m² nicht überschritten. Bei IR-B und IR-A Strahlern kann es auch in normaler Sitzposition zu leichten Grenzwertüberschreitungen kommen. Augenschutz ist daher zu empfehlen. Allerdings sind die Bestrahlungsstärken immer noch in einem Bereich vergleichbar mit einem Lagerfeuer.
Hygiene
Durch die im Vergleich zur Sauna niedrigere Umgebungstemperatur können sich Geruch und Bakterien bilden. Eine regelmäßige Reinigung des Holzes ist daher wichtig. Von allgemein zugänglichen Infrarotkabinen und Infrarotwärmekabinen in öffentlichen Räumen (z.B. Hotellerie) ist abzuraten, ausser die Reinigung wird regelmässig vorgenommen.
Was ist überhaupt Infrarotstrahlung (IRA, IRB, IRC)?
Infrarotstrahlung ist ein Teilbereich des von der Sonne erzeugten
Lichtspektrums. Die Sonne sendet neben dem UV-A/B/C Licht auch
die für den Menschen unsichtbaren Infrarot A/B Strahlen aus
(Infrarot C trifft nicht die Erdoberfläche).
Sie sind die im Sonnenlicht für das Wärmeempfinden des Menschen verantwortlichen Strahlen. Kurzwellige Infrarotstrahlen des Sonnenlichtes ermöglichen z.B. das Sonnenbaden im Skiurlaub bei sehr niedrigen Umgebungstemperaturen.
Hier sehen Sie eine grafische Übersicht (auf die Bilder klicken für Grossansicht):

Infrarot ist nicht gleich Infrarot!
Oberflächen, die mit Infrarot angestrahlt werden, absorbieren die
Energie und wandeln diese in Wärme um. Kurzwellige Infrarot-Strahlung
(IR-A) hat dabei die größte Eindringtiefe ins Gewebe und ist aufgrund dieser Tiefenwirkung weitaus effektiver. Kurzwellige Infrarotstrahlen (IR-A) dringen also mehr in die Haut ein.
So werden die tiefer liegenden, stärker durchbluteten Hautschichten erfasst und der Körper von innen erwärmt.
Dies bewirkt ein noch intensiveres Schwitzen.
Langwellige/mittelwellige IR-C/B Strahlung hat diese Wirkung nicht.
Infrarot A-B-C Naturgesetz:
Die Infrarot-Wärmestrahlung wird in einem Spectrum A-B-C aufgeteilt und lebt von der Verbrennung (z.B.Sonne) oder der Reibung (z.B.Strom)!
Diese Übergänge von A zu B zu C sind gleitend je nach Medium der Erzeugung!
Beispiel Sonne: A viel: B mittel: C wenig
Beispiel Strom: C viel: B mittel: A null
(auf das Bild klicken für Grossansicht)

Warum ist das so?
Ohne Licht kann man nur Infrarot B-C erzeugen!
Mit Licht kann man Infrarot A-B-C
erzeugen! Die Höhe der Hitze im Kern der
Wärmeerzeugung (Quelle) bestimmt ob es eine Infrarot A, B oder C Abstrahlung gibt. Es gelten folgende Richtwerte:
für Infrarot-A wird eine Kerntemperatur (Quellentemperatur) von ab ca. 1500 Grad Celsius
für Infrarot-B wird eine Kerntemperatur (Quellentemperatur) von ca. 350 Grad Celsius bis ca. 1500 Grad Celsius
für Infrarot-C wird eine Kerntemperatur (Quellentemperatur) von bis ca. ca. 350 Grad Celsius
benötigt. Es gilt zu betonen, dass die A-B-C Strahlen immer in Zusammenhang stehen, also diese überschneiden sich entsprechend.
Hier sehen Sie eine wichtige Übersicht über die Strahlerarten:
Übersicht Wirkungs-Vergleich von unterschiedlichen Infrarotstrahlern
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